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   OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12   

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https://dejure.org/2012,56184
OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12 (https://dejure.org/2012,56184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2012 - 6 W 72/12 (https://dejure.org/2012,56184)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2012 - 6 W 72/12 (https://dejure.org/2012,56184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Product-by-process-Merkmale im Besichtigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Duldungsverfügung zur Durchführung von im Wege des selbständigen Beweisverfahrens ergangenen Beweisanordnungen im Verfahren wegen der Verletzung eines Patents

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer Duldungsverfügung zur Durchführung von im Wege des selbständigen Beweisverfahrens ergangenen Beweisanordnungen im Verfahren wegen der Verletzung eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Duldungsverfügung nach "Düsseldorfer Modell" - Product-by-process-Merkmale im Besichtigungsverfahren

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 W 5/11
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289 f. = InstGE 13, 126; OLG Düsseldorf Mitt 2011, 151 = InstGE 12, 105 [zu § 101a Abs. 3 UrhG]; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 140c Rn. 47; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 317; ders., GRUR 2005, 185, 194; Tilmann GRUR 2005, 737) ist die Prüfung der Dringlichkeit im Rahmen einer Duldungsverfügung nach § 140c Abs. 3 S. 1 PatG nicht entbehrlich.

    Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, bei einem solchen Verständnis sei der Besichtigungsanspruch kein wirksames Mittel zur Beweissicherung im Sinne des Artikels 7 Abs. 1 S. 1 der Enforcement-Richtlinie 2004/48/EG (so aber OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289 f.).

  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 13/90

    Patentanmeldung bei Kollektiv aus mehreren Pflanzenindividuen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die Beschreibung des Herstellungsverfahrens in einem Sachanspruch der mittelbaren Umschreibung der Sacheigenschaften diene, so dass der Schutzbereich des Sachanspruchs nicht auf Erzeugnisse beschränkt ist, die tatsächlich durch das in den product-by-process-Merkmalen beschriebene Herstellungsverfahren erhalten wurden (vgl. BGH GRUR 2001, 1129 juris-Rn. 71 - Zipfelfreies Stahlband; BGH GRUR 1993, 651 juris-Rn. 47 - Tetraploide Kamille, unter Verweis auf BGHZ 57, 1, 22 - Trioxan; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 63 und 2063; Mes, PatG, 3. Aufl., § 14 Rn. 108; Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 5. Aufl., § 1a PatG Rn. 34).
  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Entscheidend für die Annahme der Eilbedürftigkeit im Verfügungsverfahren ist dabei, ob sich bei Berücksichtigung aller Umstände und der Interessen der Parteien ergibt, dass der antragstellenden Partei die mit der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens bis zum erstinstanzlichen Urteil immer verbundene Verzögerung nicht zugemutet werden kann (vgl. Senat in GRUR-RR 2009, 442 - Vorläufiger Rechtsschutz).
  • BGH, 19.06.2001 - X ZR 159/98

    "zipfelfreies Stahlband"; Umfang des Patentschutzes bei Kennzeichnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die Beschreibung des Herstellungsverfahrens in einem Sachanspruch der mittelbaren Umschreibung der Sacheigenschaften diene, so dass der Schutzbereich des Sachanspruchs nicht auf Erzeugnisse beschränkt ist, die tatsächlich durch das in den product-by-process-Merkmalen beschriebene Herstellungsverfahren erhalten wurden (vgl. BGH GRUR 2001, 1129 juris-Rn. 71 - Zipfelfreies Stahlband; BGH GRUR 1993, 651 juris-Rn. 47 - Tetraploide Kamille, unter Verweis auf BGHZ 57, 1, 22 - Trioxan; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 63 und 2063; Mes, PatG, 3. Aufl., § 14 Rn. 108; Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 5. Aufl., § 1a PatG Rn. 34).
  • BGH, 08.06.2010 - X ZR 71/08

    Patentrecht: Patentfähigkeit eines auf ein Herstellungsverfahren gerichteten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Dementsprechend wird in der Kommentarliteratur und in der neueren Rechtsprechung eine solche Beschränkung teilweise nicht von vornherein ausgeschlossen; maßgeblich sei insoweit der durch Auslegung zu ermittelnde technische Sinngehalt des Anspruchs (vgl. BGH LMuR 2010, 153 juris-Rn. 23: "Auch unter Berücksichtigung der Beschreibung des Streitpatents liegen hier besondere Hinweise für eine Beschränkung des Schutzbereichs für das Erzeugnis auf den zu seiner Kennzeichnung herangezogenen Verfahrensweg nicht vor". Offen auch Benkard/Scharen, PatG, 10. Aufl., § 14 Rn. 46; Benkard/Scharen, EPÜ, 2. Aufl., Art. 69 Rn. 48).
  • OLG Köln, 09.01.2009 - 6 W 3/09

    Durchsetzung von Urheberrechten im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Der Senat teilt die (im Rahmen eines Kennzeichenrechtsstreits geäußerte) Auffassung des Oberlandesgerichts Köln, dass auch für eine zur Durchsetzung eines Besichtigungsanspruchs dienende einstweilige Verfügung ein Verfügungsgrund erforderlich ist, der eine besondere Dringlichkeit der Durchsetzung des geltend gemachten Anspruchs voraussetzt (vgl. OLGR Köln 2009, 258; vgl. auch Senat, Beschl. v. 18.05.2010, 6 W 28/10, unveröff.; Fitzner /Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 4. Aufl., § 140c Rn. 35; Zöllner GRUR-Prax 2010, 74, 76).
  • BGH, 06.07.1971 - X ZB 9/70

    Trioxan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Überwiegend wird davon ausgegangen, dass die Beschreibung des Herstellungsverfahrens in einem Sachanspruch der mittelbaren Umschreibung der Sacheigenschaften diene, so dass der Schutzbereich des Sachanspruchs nicht auf Erzeugnisse beschränkt ist, die tatsächlich durch das in den product-by-process-Merkmalen beschriebene Herstellungsverfahren erhalten wurden (vgl. BGH GRUR 2001, 1129 juris-Rn. 71 - Zipfelfreies Stahlband; BGH GRUR 1993, 651 juris-Rn. 47 - Tetraploide Kamille, unter Verweis auf BGHZ 57, 1, 22 - Trioxan; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 63 und 2063; Mes, PatG, 3. Aufl., § 14 Rn. 108; Fitzner/Lutz/Bodewig, Patentrechtskommentar, 5. Aufl., § 1a PatG Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2010 - 15 U 192/09

    Anspruch auf Duldung einer Besichtigung durch Sachverständigen bei möglicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Wegen der immanenten Gefahr, dass Beweismittel nicht mehr greifbar sind, wird bei diesen Ansprüchen in der Regel von der erforderlichen Dringlichkeit auszugehen sein (vgl. Kühnen GRUR 2005, 185, 193 f.); gegenüber der - auch in diesen Fällen grundsätzlich möglichen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 10.06.2010, 15 U 192/09, juris-Rn. 35) - Annahme, dass der Antragsteller durch Zuwarten vor Einreichung des Verfügungsantrags zu erkennen gegeben habe, dass die Sache ihm nicht eilig sei, ist daher größere Zurückhaltung geboten als in Fällen einstweiliger Verfügungen, die auf Unterlassung von Verletzungshandlungen gerichtet sind.
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2010 - 20 W 32/10

    Verfügungsgrund für eine Besichtigungsverfügung nach § 101a Abs. 3 UrhG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.10.2012 - 6 W 72/12
    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289 f. = InstGE 13, 126; OLG Düsseldorf Mitt 2011, 151 = InstGE 12, 105 [zu § 101a Abs. 3 UrhG]; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., § 140c Rn. 47; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 5. Aufl., Rn. 317; ders., GRUR 2005, 185, 194; Tilmann GRUR 2005, 737) ist die Prüfung der Dringlichkeit im Rahmen einer Duldungsverfügung nach § 140c Abs. 3 S. 1 PatG nicht entbehrlich.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 15 W 14/21

    Patentrechtliche Besichtigung während laufenden Vergabeverfahrens möglich!

    Die Antragstellerin hat ausreichend dargelegt und glaubhaft gemacht, dass ihr zur Begründung ihrer (behaupteten) Ansprüche wegen Patentverletzung im Hinblick auf die streitgegenständliche Ausführungsform keine anderen und einfacheren Aufklärungs- oder Beweissicherungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die objektiv zumindest gleich geeignet sind und deren Benutzung ihr zugemutet werden kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2012, 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; BeckOK PatR/Pitz, aaO § 140c PatG Rn. 15; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO § 140c Rn. 14; Busse/Keukenschrijver/Kaess, aaO § 140c Rn 10; Cepl/Voß/Hahn, Prozesskommentar zum gewerblichen Rechtsschutz, § 485 Rn. 106 f.; Deichfuß GRUR 2015, 436; Kühnen, aaO B. Rn. 38 ff.; Schulte/Rinken, aaO § 140c Rn. 20).

    Ob mit der Antragsgegnerin zu 2) davon auszugehen ist, dass der in § 140c Abs. 3 PatG enthaltende Verweis auf §§ 935, 940 ZPO auch die Feststellung einer zeitlichen Dringlichkeit notwendig macht (OLG Nürnberg GRUR-RR 2016, 108 - Dringlichkeitserfordernis bei Besichtigungsverfügung; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2012, 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; OLGR Köln 2009, 258; Benkard/Grabinski/Zülch, aaO § 140c Rn. 21; Zöllner, GRUR-Prax 2010, 74), oder ob diese fingiert wird und nur ausnahmsweise entfällt, wenn eine Vernichtung der Beweismittel ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2011, 289; OLG Düsseldorf InstGE 11, 151; Cepl/Voß/Hahn, aaO § 485 Rn. 154; Müller-Stoy, jurisPR-WettbR 10/210; Kühnen, GRUR 2005, 185; Schulte/Rinken, aaO § 140c Rn. 48), bedarf vorliegend keiner abschließenden Erörterung.

  • OLG Düsseldorf, 10.08.2022 - 15 U 123/22

    Computersichtsystem

    Die Unwägbarkeiten der Patentverletzung müssen nicht zwingend im Tatsächlichen liegen, sie können sich auch auf die Rechtsfrage des Schutzbereichs erstrecken (OLG Düsseldorf, Urt. v. 8. November 2012, Az. I-2 U 108/10, BeckRS 2013, 10850; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2012, Az. 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; vgl. zu § 809 BGB: BGH, GRUR 2006, 962 - Restschadstoffentfernung; BGH, GRUR 2002, 1046 - Faxkarte).

    Im Verfahren nach § 140c PatG ist folglich nicht abschließend über den Schutzbereich zu entscheiden; dies ist vielmehr dem späteren, ggf. über die Instanzen zu führenden Verletzungsprozess vorbehalten (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2012, Az. 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 298 - Weißmacher; Benkard/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., § 140c, Rn. 10; Cepl/Voß/Hahn, a.a.O., Rn. 104 f; Deichfuß GRUR 2015, 436; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 15. Aufl., Teil B. Rn. 33).

    Eingedenk dessen reicht es bei Bestehen rechtlicher Unsicherheiten hinsichtlich des Schutzbereichs und einer wortsinngemäßen Verletzung für die Annahme der hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Patentverletzung regelmäßig aus, dass eine Bestimmung des Schutzbereichs ernsthaft in Betracht kommt, bei welcher der Antragsteller auf das Ergebnis der Besichtigung und/oder der Vorlage angewiesen ist (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16. Oktober 2012, Az. 6 W 72/12, BeckRS 2013, 19312; Benkard/Grabinski/Zülch/Tochtermann, a.a.O., § 140c, Rn. 10).

  • LG Köln, 15.12.2022 - 33 O 319/22
    Während insbesondere das OLG Düsseldorf die Dringlichkeit ohne zeitlichen Maßstab darauf beruhend bejaht, dass das Interesse des Besichtigungsgläubigers, zugunsten der Beweissicherung nicht auf das Hauptsacheverfahren angewiesen zu sein, nach einer verfahrensbezogenen Betrachtungsweise gegenüber dem Interesse des Besichtigungsschuldners überwiegt (insb. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 2011 - I-2 W 5/11 -, juris), prüfen etwa das OLG Karlsruhe und das Landgericht Mündchen das Dringlichkeitserfordernis zwar auch unter zeitlichen Gesichtspunkten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2012 - 6 W 72/12 -, juris; LG München I, Urteil vom 20. Oktober 2010 - 21 O 7563/10 -, juris).
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